CO2-Preis-Auktionen 2026: Warum Vermieter jetzt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne höllisch aufpassen müssen

Wir schreiben Mai 2026, und wer von euch gerade die Heizkostenabrechnungen für das vergangene Jahr vorbereitet, merkt schnell: Das Thema CO2-Preis ist endgültig im „teuren“ Bereich angekommen. In meinem Alltag als Verwalter sehe ich oft, dass die Komplexität der neuen Auktionsphase unterschätzt wird. Doch Vorsicht – wer hier die falsche Zahl ansetzt, liefert dem Mieter eine Steilvorlage für Kürzungen.

In meiner täglichen Praxis als Immobilienkaufmann begegnen mir derzeit viele verunsicherte Eigentümer. Das liegt vor allem daran, dass 2026 das Jahr der großen Umstellung ist: Die Zeit der staatlich festgelegten Festpreise ist vorbei, und wir befinden uns nun mitten im Auktionsmodell.

Das Ende der Planungssicherheit: Vom Festpreis zur Auktion

Bisher war es einfach: Wir kannten den Preis pro Tonne CO2 im Voraus (z. B. 55 Euro für das Jahr 2025). Doch seit Januar 2026 werden die Zertifikate an der Börse versteigert. Der Gesetzgeber hat zwar einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro festgelegt, aber wo genau der Preis für Ihre spezifische Brennstofflieferung landet, hängt vom Zeitpunkt des Einkaufs ab.

Aus meiner Erfahrung weiß ich: Viele Vermieter schauen nur auf den Brutto-Endbetrag der Gas- oder Ölrechnung. Aber für eine rechtssichere Abrechnung müssen Sie den CO2-Anteil exakt isolieren und ausweisen. Wenn Sie hier schätzen oder den falschen Wert aus dem Vorjahr übernehmen, riskieren Sie die formelle Unwirksamkeit Ihrer gesamten Heizkostenabrechnung.

Die 3-Prozent-Falle: Wenn ein kleiner Fehler teuer wird

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist gnadenlos. Das 10-Stufen-Modell teilt die CO2-Kosten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter auf – je nachdem, wie energetisch fit Ihr Gebäude ist.

Ein kleiner Kniff, der mir schon oft Ärger erspart hat: Prüfen Sie dreimal, ob Sie den CO2-Anteil in der Abrechnung explizit aufgeführt haben. Fehlt diese Information oder ist die Einstufung in das Stufenmodell fehlerhaft, hat der Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht von 3 % auf die gesamten Heizkosten. Bei den aktuellen Energiepreisen im Jahr 2026 ist das ein Betrag, den niemand freiwillig verschenken möchte.

Besondere Praxis-Fälle: Denkmalschutz und Kochen mit Gas

In meinem Alltag sehe ich oft, dass Vermieter bares Geld verschenken, weil sie die Ausnahmen nicht kennen:

  1. Denkmalschutz: Wenn Sie an Ihrem Gebäude aufgrund von Denkmalschutzauflagen keine energetischen Sanierungen vornehmen dürfen, halbiert sich Ihr Anteil an den CO2-Kosten in der Regel.

  2. Kochen mit Gas: Nutzt der Mieter das Gas auch für den Herd, muss Ihr Vermieteranteil pauschal um 5 % gekürzt werden, da Kochen kein „Heizen“ ist.

Mein Fazit für Ihre Abrechnung 2026

Der CO2-Preis ist kein „Durchlaufposten“ mehr, den man einfach abheftet. Er ist zu einem strategischen Kostenfaktor geworden.

Mein Tool nimmt Ihnen das komplette Rechnen ab: Es wird voraussichtlich ab Juli erhältlich sein. Tragen Sie sich gerne unten in den Newsletter ein.

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