Das erste komplette Jahr ohne Kabel-TV: Die Abrechnungs-Falle bei Sperrfiltern und Einzelverträgen

Dieses Jahr ist eine echte Premiere: 2025 war das erste komplette Kalenderjahr, in dem das alte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren über die vollen 12 Monate weggefallen ist.

Aus meiner Praxiserfahrung als Verwalter weiß ich, dass diese Umstellung im Abrechnungsbüro für viel Verwirrung sorgt. Viele Vermieter tappen unbewusst in teure Fallen, weil sie alte Verträge falsch verbuchen. Bringen wir das Thema kurz und knapp auf den Punkt.

Kabelgebühren in der Abrechnung 2025: Absolutes Umlageverbot

Machen wir es kurz: In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 darf die Position „Kabelfernsehen“ (die Grundgebühr des Sammelvertrags) für Ihre Mieter definitiv nicht mehr auftauchen. Jede Umlage dieser TV-Gebühren ist gesetzlich verboten.

Wenn Sie diese Kosten dennoch in die Abrechnung einfließen lassen, ist das ein materieller Fehler. Der Mieter darf diesen Posten einfach streichen und die Nachzahlung kürzen. Prüfen Sie Ihre Abrechnungsvorlagen genau: Die Kabel-Grundgebühr muss bei Ihren Mietern auf exakt 0,00 Euro stehen.

Sperrfilter & Techniker: Wer zahlt das Abklemmen?

Kabelnetzbetreiber sperren derzeit im großen Stil Anschlüsse von Mietern ohne eigenen TV-Vertrag. Dazu installieren Techniker oft physische Sperrfilter an den Antennendosen oder im Keller.

Dürfen diese Techniker-Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Ganz klar: Nein!

In meinem Alltag sehe ich oft, dass Vermieter versuchen, diese Rechnungen unter den Betriebskosten zu verbuchen. Das ist unzulässig. Das Setzen von Sperrfiltern ist eine einmalige Maßnahme zur Verwaltung oder Instandsetzung des Eigentums. Solche Einmalkosten tragen Sie als Eigentümer selbst.

Was erlaubt bleibt: Betriebsstrom und Wartung

Auch wenn das TV-Signal nicht mehr umgelegt werden darf: Die rein technischen Betriebskosten der hauseigenen Verteilanlage dürfen Sie weiterhin umlegen, sofern die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören:

  • Der Betriebsstrom: Der Strom für die Signalverstärker im Keller.

  • Die Wartung: Wiederkehrende Prüfungen der hauseigenen Kabel-Infrastruktur durch einen Fachbetrieb.

Sicher abrechnen mit dem Nebenkosten-Navigator

Hand aufs Herz: Die Trennung zwischen nicht umlagefähigen Kabelgebühren und erlaubten technischen Restkosten (wie dem Verstärkerstrom) macht die Abrechnung 2025 unnötig kompliziert.

Genau hier hilft Ihnen der Nebenkosten-Navigator. Unsere Software ist exakt auf die Rechtslage im Jahr 2026 eingestellt. So erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Abrechnung, die jedem Mieter-Widerspruch standhält. Das Tool wird in wenigen Woche verfügbar sein. Melden Sie sich gerne schonmal für unseren kostenlosen Newsletter an. Diesen finden Sie weiter unten.

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