Betriebskostenpauschale vs. Vorauszahlung: Nie wieder Nebenkosten abrechnen?

​Jedes Jahr das gleiche Spiel: Belege sortieren, rechnen, Abrechnung erstellen, Nachfragen des Mieters beantworten. Viele private Vermieter fragen sich: "Kann ich mir das nicht sparen?"

​Die Antwort ist: Ja, für einen Teil der Kosten.

​Das deutsche Mietrecht kennt zwei Modelle, wie der Mieter sich an den Kosten beteiligt:

  1. ​Die Vorauszahlung (Der Standard: Monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher, spitzer Abrechnung).

  2. ​Die Pauschale (Der "Sorglos"-Weg: Ein fester Betrag, mit dem alles abgegolten ist).

​Hier erfahren Sie, wann sich die Pauschale lohnt und wo die gefährliche Falle lauert.

​1. Wie funktioniert die Betriebskostenpauschale?

​Bei einer Pauschale vereinbaren Sie im Mietvertrag einen festen monatlichen Betrag (z.B. 100 €) für die Betriebskosten.

  • Der Vorteil: Mit der Zahlung dieses Betrags ist alles erledigt. Sie müssen am Jahresende keine Abrechnung erstellen. Sie sparen sich Stunden an Arbeit.

  • Das Risiko: Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale (z.B. Müllgebühren steigen drastisch), zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Sind die Kosten niedriger, dürfen Sie den Gewinn behalten.

​2. Die große Ausnahme: Heizung & Warmwasser

​Hier platzt der Traum von der "kompletten" Abrechnungsfreiheit oft.

Die Heizkostenverordnung (HeizkV) ist zwingendes Recht. Sie schreibt vor, dass Wärme und Warmwasser nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.

Das bedeutet:

  • ​Sie dürfen keine Pauschale für Heizung und Warmwasser vereinbaren (außer in Zweifamilienhäusern, in denen Sie selbst wohnen).

  • Die Lösung: Sie vereinbaren eine "Teilinklusivmiete" oder eine Mischform: Eine Pauschale für alle kalten Kosten (Grundsteuer, Müll, Hausmeister) und eine Vorauszahlung für die warmen Kosten.

​Damit müssen Sie zwar immer noch abrechnen, aber nur noch über zwei Positionen (Heizung/Wasser), statt über zwanzig.

​3. Darf ich die Pauschale erhöhen?

​Das ist die größte Angst der Vermieter: "Was, wenn die Kosten explodieren und meine Pauschale nicht mehr reicht?"

​Sie dürfen die Pauschale nur dann erhöhen, wenn Sie sich dieses Recht ausdrücklich im Mietvertrag vorbehalten haben (§ 560 Abs. 1 BGB).

  • ​Steht im Vertrag nichts dazu, bleibt die Pauschale für immer gleich – auch wenn sich die Müllgebühren verdoppeln.

  • ​Steht der Vorbehalt drin, dürfen Sie die Pauschale anpassen, müssen die Kostensteigerung aber nachweisen.

​Insider-Tipp: Wann die Pauschale Gold wert ist

​Ich empfehle die Pauschale besonders für einfache Mietverhältnisse außerhalb der klassischen Wohnung:

  • Garagen/Stellplätze: Hier fallen kaum schwankende Kosten an (nur Grundsteuer/Reinigung). Eine Abrechnung ist den Aufwand nicht wert. Vereinbaren Sie eine Pauschale!

  • Untervermietung von WG-Zimmern: Hier ist eine verbrauchsgenaue Erfassung oft unmöglich. Eine Pauschale schafft Klarheit.

Wichtig: Vorsicht bei langfristigen Verträgen: Ich habe Verträge aus den 90ern gesehen, wo die Pauschale nie angepasst wurde. Der Vermieter zahlt heute drauf. Wenn Sie eine Pauschale vereinbaren, dann ZWINGEND mit Erhöhungsvorbehalt im Vertrag!

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ausnahme von der Heizkostenverordnung gilt nur in spezifischen Fällen.)

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