Betriebsstrom der Heizung: Der vergessene Kostenpunkt, der Sie bares Geld kostet
Werfen Sie einen Blick auf Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Haben Sie dort den Posten "Betriebsstrom" aufgeführt?
Falls nein, gehören Sie zur Mehrheit der privaten Vermieter, die diesen Posten schlichtweg vergessen. Dabei verbraucht Ihre Heizungsanlage (Brenner, Regelung, Umwälzpumpen) rund um die Uhr Strom.
Das Problem: Dieser Strom läuft meist über den "Allgemeinstrom-Zähler" (Hauslicht) und wird oft fälschlicherweise dort verbucht – oder gar nicht abgerechnet.
Hier erfahren Sie, wie Sie diese versteckten Kosten (oft 3–5 % der Brennstoffkosten!) legal auf Ihre Mieter umlegen.
1. Wohin gehört der Heizstrom?
Rechtlich gesehen ist der Strom, den die Heizungsanlage verbraucht, Teil der Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkV), nicht der "kalten" Betriebskosten.
Der Fehler: Viele Vermieter packen die Rechnung der Stadtwerke für den Hausstrom komplett in den Posten "Beleuchtung/Allgemeinstrom".
Das Risiko: Ein schlauer Mieter kann das monieren. Er zahlt dann zwar beim Licht zu viel, aber bei der Heizung zu wenig. Da Heizkosten anders verteilt werden (50/50 oder 30/70 nach Verbrauch), stimmt die Verteilung nicht mehr.
2. Wie ermittle ich die Kosten? (Messen vs. Schätzen)
Das Dilemma: Meistens hängt vor der Heizung kein eigener Stromzähler. Sie wissen also nicht genau, wie viel kWh die Pumpe verbraucht hat.
Methode A: Der Zwischenzähler (Der Königsweg)
Lassen Sie vom Elektriker einen einfachen Zähler für die Heizung einbauen. Kosten: ca. 100 €. Damit haben Sie jedes Jahr den exakten Wert.
Methode B: Die Schätzung (Die 3-5% Regel)
Wenn kein Zähler vorhanden ist, erlauben die Gerichte eine Schätzung.
Faustformel: Der Betriebsstrom beträgt ca. 3 % bis 5 % der Brennstoffkosten.
Beispiel: Sie haben 5.000 € Gasrechnung. 3 % davon sind 150 €.
Vorgehen: Sie nehmen 150 € aus der Rechnung "Allgemeinstrom" heraus und fügen sie den "Heizkosten" hinzu.
Achtung: Sie dürfen die Kosten nicht doppelt ansetzen (einmal beim Licht und einmal bei der Heizung)! Sie müssen sie beim Licht abziehen ("Umbuchen").
3. Warum sich das lohnt
Es geht nicht nur um "Pfennigfuchserei".
Gerechtigkeit: Der Heizstrom soll von denen bezahlt werden, die viel heizen (Verbrauchsverteilung), nicht pauschal nach Wohnfläche (wie beim Licht).
Sicherheit: Eine Abrechnung, die Betriebsstrom korrekt ausweist, wirkt auf Mietervereine extrem professionell und unangreifbar. Es zeigt, dass Sie wissen, was Sie tun.
Insider-Tipp: Die "Warmwasser-Pumpe"
Vergessen Sie nicht die Zirkulationspumpe für das Warmwasser! Auch diese frisst Strom. Wenn Sie den Heizstrom schätzen, schlagen Sie für die Zirkulation noch einmal einen kleinen Pauschalbetrag (oder 1-2 %) drauf. In größeren Häusern kommen hier schnell einige hundert Euro zusammen, die Sie sonst aus der eigenen Tasche zahlen würden (weil der Allgemeinstrom-Posten sonst künstlich aufgebläht wirkt und Mieter eher widersprechen).
Mein Tipp den ich Vermietern immer wieder gebe: Gehen Sie in den Heizungskeller und schauen Sie auf das Typenschild Ihrer Umwälzpumpe. Alte Pumpen sind Stromfresser (oft 80-100 Watt). Eine moderne Hocheffizienzpumpe braucht nur 5 Watt. Der Austausch kostet 300 €, spart Ihnen und den Mietern aber dauerhaft Ärger und Geld. Das ist eine Modernisierung, die sich sofort lohnt.
In unserer 'Sorglos-Vorlage' können Sie den Betriebsstrom einfach bei den Heizkosten dazurechnen. Wichtig: Ziehen Sie ihn dann manuell bei der Position 'Allgemeinstrom' ab, damit die Summe stimmt.
(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schätzungen können im Einzelfall angefochten werden, sind aber gängige Praxis.)