Betriebsstrom der Heizung: Der vergessene Kostenpunkt, der Sie bares Geld kostet

​Werfen Sie einen Blick auf Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Haben Sie dort den Posten "Betriebsstrom" aufgeführt?

​Falls nein, gehören Sie zur Mehrheit der privaten Vermieter, die diesen Posten schlichtweg vergessen. Dabei verbraucht Ihre Heizungsanlage (Brenner, Regelung, Umwälzpumpen) rund um die Uhr Strom.

​Das Problem: Dieser Strom läuft meist über den "Allgemeinstrom-Zähler" (Hauslicht) und wird oft fälschlicherweise dort verbucht – oder gar nicht abgerechnet.

​Hier erfahren Sie, wie Sie diese versteckten Kosten (oft 3–5 % der Brennstoffkosten!) legal auf Ihre Mieter umlegen.

​1. Wohin gehört der Heizstrom?

​Rechtlich gesehen ist der Strom, den die Heizungsanlage verbraucht, Teil der Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkV), nicht der "kalten" Betriebskosten.

Der Fehler: Viele Vermieter packen die Rechnung der Stadtwerke für den Hausstrom komplett in den Posten "Beleuchtung/Allgemeinstrom".

Das Risiko: Ein schlauer Mieter kann das monieren. Er zahlt dann zwar beim Licht zu viel, aber bei der Heizung zu wenig. Da Heizkosten anders verteilt werden (50/50 oder 30/70 nach Verbrauch), stimmt die Verteilung nicht mehr.

​2. Wie ermittle ich die Kosten? (Messen vs. Schätzen)

​Das Dilemma: Meistens hängt vor der Heizung kein eigener Stromzähler. Sie wissen also nicht genau, wie viel kWh die Pumpe verbraucht hat.

Methode A: Der Zwischenzähler (Der Königsweg)

Lassen Sie vom Elektriker einen einfachen Zähler für die Heizung einbauen. Kosten: ca. 100 €. Damit haben Sie jedes Jahr den exakten Wert.

Methode B: Die Schätzung (Die 3-5% Regel)

Wenn kein Zähler vorhanden ist, erlauben die Gerichte eine Schätzung.

  • Faustformel: Der Betriebsstrom beträgt ca. 3 % bis 5 % der Brennstoffkosten.

  • Beispiel: Sie haben 5.000 € Gasrechnung. 3 % davon sind 150 €.

  • Vorgehen: Sie nehmen 150 € aus der Rechnung "Allgemeinstrom" heraus und fügen sie den "Heizkosten" hinzu.

Achtung: Sie dürfen die Kosten nicht doppelt ansetzen (einmal beim Licht und einmal bei der Heizung)! Sie müssen sie beim Licht abziehen ("Umbuchen").

​3. Warum sich das lohnt

​Es geht nicht nur um "Pfennigfuchserei".

  1. Gerechtigkeit: Der Heizstrom soll von denen bezahlt werden, die viel heizen (Verbrauchsverteilung), nicht pauschal nach Wohnfläche (wie beim Licht).

  2. Sicherheit: Eine Abrechnung, die Betriebsstrom korrekt ausweist, wirkt auf Mietervereine extrem professionell und unangreifbar. Es zeigt, dass Sie wissen, was Sie tun.

​Insider-Tipp: Die "Warmwasser-Pumpe"

​Vergessen Sie nicht die Zirkulationspumpe für das Warmwasser! Auch diese frisst Strom. Wenn Sie den Heizstrom schätzen, schlagen Sie für die Zirkulation noch einmal einen kleinen Pauschalbetrag (oder 1-2 %) drauf. In größeren Häusern kommen hier schnell einige hundert Euro zusammen, die Sie sonst aus der eigenen Tasche zahlen würden (weil der Allgemeinstrom-Posten sonst künstlich aufgebläht wirkt und Mieter eher widersprechen).

​Mein Tipp den ich Vermietern immer wieder gebe: Gehen Sie in den Heizungskeller und schauen Sie auf das Typenschild Ihrer Umwälzpumpe. Alte Pumpen sind Stromfresser (oft 80-100 Watt). Eine moderne Hocheffizienzpumpe braucht nur 5 Watt. Der Austausch kostet 300 €, spart Ihnen und den Mietern aber dauerhaft Ärger und Geld. Das ist eine Modernisierung, die sich sofort lohnt.

​In unserer 'Sorglos-Vorlage' können Sie den Betriebsstrom einfach bei den Heizkosten dazurechnen. Wichtig: Ziehen Sie ihn dann manuell bei der Position 'Allgemeinstrom' ab, damit die Summe stimmt.

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schätzungen können im Einzelfall angefochten werden, sind aber gängige Praxis.)

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