Die CO2-Kostenaufteilung: Warum Sie als Vermieter jetzt bei den Heizkosten mitzahlen müssen

​Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Ein bürokratisches Monster mit einem einfachen Ziel: Vermieter sollen motiviert werden, ihre Häuser energetisch zu sanieren.

​Früher war es einfach: Der Mieter verbraucht das Gas/Öl, also zahlt er auch die darauf anfallende CO2-Steuer zu 100%.

Das ist vorbei. Jetzt gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand Ihres Hauses, desto größer ist der Anteil, den Sie als Vermieter von den CO2-Kosten übernehmen müssen.

​Hier erfahren Sie, wie Sie das berechnen und wo Sie die Daten finden.

​1. Das Prinzip: Das 10-Stufen-Modell

​Die Aufteilung der CO2-Kosten (die auf Ihrer Gas- oder Ölrechnung ausgewiesen sind) richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr.

  • Stufe 1 (Top-saniert, EH55-Standard): Ausstoß < 12 kg CO2/qm.

    • Folge: Der Mieter zahlt weiterhin 100%, Sie zahlen 0%.

  • Stufe 10 (Unsaniert, alte Heizung): Ausstoß > 52 kg CO2/qm.

    • Folge: Sie als Vermieter müssen 95% der CO2-Kosten tragen, der Mieter nur 5%.

  • Dazwischen: Gibt es diverse Abstufungen (z.B. 50/50, 70/30).

​2. Woher bekomme ich die Daten? (Der einfache Weg)

​Keine Panik, Sie müssen nicht Physik studieren. Der Gesetzgeber hat die Energieversorger in die Pflicht genommen.

​Schauen Sie auf Ihre letzte Zentralheizungs-Rechnung (Gas/Fernwärme). Der Versorger muss dort folgende Werte ausweisen:

  1. ​Die Gesamtmenge des ausgestoßenen CO2.

  2. ​Die Gesamtkosten für dieses CO2.

  3. ​Den spezifischen Ausstoß in kg/kWh.

Ihr Job:

Sie müssen diese Werte nehmen und in relation zur Wohnfläche setzen, um Ihre "Stufe" zu ermitteln.

Oder noch einfacher: Nutzen Sie die Online-Rechner der Bundesregierung (BMWK). Sie geben den Verbrauch und die Wohnfläche ein, das Tool sagt Ihnen: "Vermieteranteil: 34,50 €".

​3. Wie kommt das in die Abrechnung?

​Dieser Schritt ist kritisch. Sie dürfen dem Mieter nicht mehr die volle Gasrechnung in Rechnung stellen.

  1. ​Nehmen Sie die Gesamtkosten Brennstoff.

  2. Ziehen Sie Ihren Vermieteranteil an den CO2-Kosten ab. (Das ist Ihr "Privatvergnügen").

  3. ​Der Restbetrag sind die umlagefähigen Heizkosten, die dann z.b. 50/50 oder 30/70 verteilt werden.

​Insider-Tipp: Die Ausnahme für Gasetagenheizungen

​Hat Ihr Mieter eine eigene Gastherme und einen eigenen Vertrag mit dem Versorger? Dann bekommt er die Rechnung und zahlt erst einmal 100%.

Aber: Er hat jetzt einen Erstattungsanspruch gegen Sie! Der Mieter muss seinen Vermieteranteil (basierend auf der Rechnung) berechnen und von Ihnen zurückfordern (oder mit der Miete verrechnen). Warten Sie hier ab, bis der Mieter sich meldet – aber seien Sie vorbereitet und legen Sie das Geld zurück. Sie haben dann 12 Monate Zeit, die Forderung zu prüfen.

Mein Tipp: Suchen Sie auf der Gasrechnung gezielt nach dem Block 'CO2-Kosten' oder 'Emissionszertifikate'. Ich habe in der Praxis oft gemerkt, dass manche Versorger das im Kleingedruckten der letzten Seite verstecken. Ohne diesen Wert können Sie nicht korrekt abrechnen.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie gar nicht sanieren dürfen (z.B. Denkmalschutz oder Milieuschutz), können Sie sich unter Umständen von der Beteiligung befreien lassen oder den Anteil halbieren. Das erfordert aber einen Nachweis der Behörde.

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die CO2-Werte ändern sich jährlich. Prüfen Sie Ihre Versorgerrechnungen genau.)

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