Heizöl-Abrechnung: Warum Sie nicht einfach die Tankrechnung umlegen dürfen (Das FIFO-Prinzip)

​Sie besitzen ein Haus mit Ölheizung. Im Jahr 2025 haben Sie einmal den Tank vollgemacht: 3.000 Liter für 3.300 €.

Jetzt erstellen Sie die Nebenkostenabrechnung. Instinktiv tragen viele Vermieter bei "Brennstoffkosten" einfach diese 3.300 € ein.

Halt! Das ist falsch und macht Ihre Abrechnung ungültig.

​Anders als bei Gas (wo Sie verbrauchen, was aus der Leitung kommt), lagern Sie bei Öl einen Vorrat.

Das Gesetz (§ 7 Abs. 2 HeizkV) schreibt vor: Sie dürfen nur die Kosten des in diesem Jahr verbrauchten Brennstoffs abrechnen. Nicht das, was Sie eingekauft haben.

​Da im Tank noch "altes", billiges Öl und "neues", teures Öl gemischt sein kann, müssen Sie richtig rechnen.

​1. Die Grundformel: Verbrauch ermitteln

​Bevor Sie über Euro sprechen, müssen Sie die Liter ermitteln.

Sie können den Verbrauch nicht an der Zapfsäule ablesen, sondern müssen ihn berechnen:

Restbestand (Anfang) + Zukäufe (Jahr) – Restbestand (Ende) = Verbrauch.

  • Beispiel:

    • ​01.01.: 1.000 Liter im Tank (Rest vom Vorjahr).

    • ​01.07.: 2.000 Liter zugetankt.

    • ​31.12.: 500 Liter übrig im Tank.

    • Verbrauch: 1.000 + 2.000 - 500 = 2.500 Liter.

​Sie dürfen also nur die Kosten für diese 2.500 Liter auf die Mieter umlegen.

​2. Der Preis: Das "First In – First Out" (FIFO) Prinzip

​Welchen Preis haben diese 2.500 Liter? Die alten 1.000 Liter waren billig (z.B. 0,80 €/L), die neuen 2.000 Liter waren teuer (z.B. 1,10 €/L).

​Der Bundesgerichtshof verlangt das FIFO-Prinzip ("First In – First Out").

Man tut so, als würde das älteste Öl zuerst verbrannt werden.

Rechnung für unser Beispiel (2.500 Liter Verbrauch):

  1. ​Zuerst wurden die 1.000 Liter Altbestand verbraucht (zu je 0,80 €) = 800 €.

  2. ​Dann wurden noch 1.500 Liter vom Zukauf verbraucht (zu je 1,10 €) = 1.650 €.

  3. Gesamtkosten: 800 € + 1.650 € = 2.450 €.

Fehler: Hätten Sie einfach die Tankrechnung (2.000 Liter für 2.200 €) genommen, wäre es falsch gewesen.

Fehler: Hätten Sie einfach 2.500 Liter zum "Durchschnittspreis" berechnet, wäre es oft auch angreifbar. FIFO ist der sicherste Weg.

​3. Die Pflicht zur Bestandsmessung

​Damit diese Rechnung funktioniert, haben Sie eine wichtige Pflicht am Jahresende:

Sie müssen am 31.12. (oder 01.01.) den Stand des Öltanks ablesen und dokumentieren.

  • ​Wenn Sie das vergessen, müssen Sie den Endbestand schätzen.

  • ​Wenn der Mieter diese Schätzung bestreitet, haben Sie ein Beweisproblem.

​Insider-Tipp: Das Protokoll mit Zeugen

​Gehen Sie am 31.12. in den Keller. Lesen Sie die Uhr am Tank ab oder nutzen Sie den Peilstab. Machen Sie ein Foto vom Füllstandsanzeiger.

Erstellen Sie ein kurzes Protokoll: "Ölbestand am 31.12.2025: ca. 1.200 Liter. Abgelesen von [Ihr Name] um [Uhrzeit].".

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen (bei streitlustigen Mietern), nehmen Sie einen Zeugen (Nachbarn) mit oder lassen Sie den Hausmeister unterschreiben. Das mache ich in der praxis auch gerne, einfach um mich abzusichern. Dieses Protokoll ist Ihre Versicherung gegen Widersprüche bei der Heizkostenabrechnung.

Noch ein Hinweis von mir: Das gleiche Prinzip (FIFO und Anfangs-/Endbestand) gilt auch für Holzpellets oder Flüssiggas. Auch hier dürfen Sie nicht einfach die Lieferrechnung umlegen, sondern müssen den Lagerbestand bewerten.

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Bewertung von Vorräten kann im Detail komplex sein.)

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