Rohrbruch & Leckage: Wer zahlt für das verschwendete Wasser in der Abrechnung?

​Der Schock kommt mit der Jahresrechnung der Stadtwerke: Der Wasserverbrauch des Hauses ist plötzlich um 500 Kubikmeter gestiegen. Die Kosten sind explodiert.

Die Ursache ist schnell gefunden: Ein unbemerkter Rohrbruch im Keller oder eine defekte Spülung in einer leerstehenden Wohnung.

​Viele Vermieter machen jetzt einen Fehler: Sie legen die gesamte Rechnungssumme einfach auf die Mieter um. Nach dem Motto: "Das Wasser ist durch den Hauptzähler geflossen, also sind es Wasserkosten des Hauses."

Das ist unzulässig. Die Mieter müssen nur für den bestimmungsgemäßen Verbrauch zahlen, nicht für technische Defekte an Ihrer Immobilie.

​Hier erfahren Sie, wie Sie die Kosten sauber trennen.

​1. Der Grundsatz: Wasserverlust ist keine Betriebskostenart

​Das Amtsgericht Berlin (und viele andere) urteilen klar: Wasser, das durch einen Rohrbruch im Mauerwerk oder Erdreich versickert, ist kein "Verbrauch".

Es handelt sich um einen Mangel an der Mietsache.

  • ​Die Kosten für das verlorene Wasser (und oft auch die erhöhten Abwassergebühren!) sind Instandhaltungskosten.

  • ​Sie als Vermieter müssen diese Kosten zu 100 % tragen.

​2. Wie rechne ich das heraus? (Der Abzug)

​Sie dürfen die Rechnung der Stadtwerke nicht 1:1 in die Nebenkostenabrechnung übernehmen. Sie müssen den "Leckage-Anteil" abziehen.

So gehen Sie vor:

  1. Menge ermitteln: Vergleichen Sie den Verbrauch mit dem Vorjahr. Die Differenz (z.B. 500 m³) ist höchstwahrscheinlich der Verlust.

  2. Kosten berechnen: Multiplizieren Sie die Verlustmenge mit dem aktuellen Wasser- und Abwasserpreis (z.B. 500 m³ x 5 € = 2.500 €).

  3. Abzug: Ziehen Sie diese 2.500 € von der Gesamtrechnung ab. Nur den Restbetrag verteilen Sie auf die Mieter.

Tun Sie das nicht, ist Ihre Abrechnung inhaltlich falsch. Ein Mieter, der nach Wasserzähler abrechnet, würde den Fehler sofort bemerken (da die Summe der Wohnungszähler viel kleiner ist als der Hauptzähler).

​3. Wer erstattet mir das Geld? (Die Versicherung)

​Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen – wenn Sie richtig versichert sind.

  • Leitungswasserversicherung: Die normale Gebäudeversicherung zahlt meist die Reparatur des Rohres und die Trocknung der Wände.

  • Der Wasserverlust selbst: Prüfen Sie Ihre Police! In guten Tarifen sind auch die Kosten für das ausgelaufene Wasser (und das Abwasser) bis zu einer bestimmten Summe mitversichert. Reichen Sie die Wasserrechnung unbedingt dort ein!

​Insider-Tipp: Der Antrag auf Erlass

​Wenn das Wasser im Erdreich versickert ist (nicht in die Kanalisation gelangt ist), können Sie bei Ihrer Gemeinde einen "Antrag auf Erlass der Abwassergebühren" stellen.

Argument: "Das Wasser wurde nicht in den Kanal eingeleitet."

Oft erlässt Ihnen die Stadt dann zumindest die (teuren) Abwassergebühren für die Verlustmenge. Das spart Ihnen bares Geld, selbst wenn die Versicherung nicht zahlt.

Anders sieht es aus, wenn der Wasserhahn in der Wohnung des Mieters tropft oder dessen Spülung läuft. Das ist der individuelle Verbrauch des Mieters (wird von seinem Wohnungszähler erfasst). Hier muss der Mieter zahlen – und er hat auch die Pflicht, den Mangel sofort zu melden.

Mein Tipp aus der Praxis: Ich versuche den Hauptwasserzähler nicht nur einmal im Jahr abzulesen, sondern am besten jeden Monat (oder lasse den Hausmeister schauen). Wenn der Verbrauch plötzlich hochschnellt, kann ich den Rohrbruch finden, bevor tausende Euro Wasser im Boden versickern.

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolicen auf Deckung von Wasserverlust.)

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