Wegfall des Nebenkosten-privilegs: Was Vermieter beim Kabel-TV jetzt wissen MÜSSEN

​Jahrzehntelang war es Standard: Als Vermieter hatten Sie einen "Sammelvertrag" mit einem Kabelanbieter (z.B. Vodafone, Pyur) und haben die monatlichen Gebühren einfach über die Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt.

​Egal, ob der Mieter den Anschluss nutzte oder lieber über Satellit oder Internet fernsah – er musste zahlen. Das war das sogenannte Nebenkostenprivileg.

​Damit ist seit dem 1. Juli 2024 Schluss.

​Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz hat dieses Privileg gekippt. Wenn Sie als Vermieter jetzt nicht handeln, bleiben Sie auf den vollen Kosten Ihres Sammelvertrags sitzen.

​1. Was ist neu seit dem 01.07.2024?

​Die Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung ist komplett entfallen.

​Sie dürfen die laufenden Gebühren Ihres Sammelvertrags NICHT mehr als Betriebskosten (unter § 2 Nr. 15 BetrKV) abrechnen.

​Ihre Mieter müssen sich jetzt selbst um ihren TV-Empfang kümmern und individuelle Verträge abschließen, falls sie Kabelfernsehen wünschen.

​2. Die Kostenfalle: Warum Sie sofort handeln müssen

​Wenn Sie Ihren alten Sammelvertrag einfach weiterlaufen lassen, erhalten Sie weiterhin die monatlichen Rechnungen vom Kabelanbieter – können diese aber nicht mehr an Ihre Mieter weitergeben.

Beispiel: Sie haben 10 Wohnungen und zahlen 15 € pro Wohnung an den Anbieter = 150 € / Monat. Das sind 1.800 € im Jahr, auf denen Sie sitzen bleiben.

Ihre dringendste Aufgabe als Vermieter:

Sie müssen Ihr Sonderkündigungsrecht (das Ihnen durch die Gesetzesänderung zusteht) nutzen oder den Vertrag regulär kündigen. Kontaktieren Sie sofort Ihren Kabelanbieter und beenden Sie den Sammelvertrag.

​3. Was ist mit den Kosten für die "Anlage" selbst?

​Jetzt wird es wichtig: Die Gesetzesänderung betrifft nur die laufenden Gebühren (das "Signal").

​Sie betrifft NICHT die Kosten für die Infrastruktur im Haus.

Das dürfen Sie (meist) weiterhin umlegen:

  • Betriebsstrom: Der Strom für den Signalverstärker im Keller.

  • Wartungskosten: Die laufenden Kosten für die Wartung der Hausverteilanlage (Satellitenschüssel, Verstärker, Kabelnetz im Haus).

  • Urheberrechtsabgaben: (Falls diese für die Weitersendung von Signalen anfallen).

​Diese Kosten fallen oft weiterhin unter § 2 Nr. 15 BetrKV, auch wenn das Kabel-Privileg weg ist.

​Insider-Tipp: Die Kommunikations-Pflicht

​Sie müssen Ihre Mieter über den Wegfall des Sammelvertrags informieren. Tun Sie das nicht, könnten Mieter, die plötzlich kein TV-Signal mehr haben, Schadensersatz fordern. So etwas habe ich auch schon mitbekommen. Informieren Sie daher Ihre Mieter schriftlich und mit ausreichend Vorlauf (z.B. 3 Monate vorher), dass der Sammelvertrag endet und sie sich ab Datum X selbst um einen TV-Anbieter kümmern müssen. Aus meiner Praxis weiß ich, dass einige Anbieter versucht haben die Kündigung zu verzögern. Bleiben Sie hier hartnäckig.

​4. Die Alternative: Das "Glasfaserentgelt"

​Es gibt eine neue, komplizierte Ausnahme: Wenn Sie nach dem 01.12.2021 ein neues Glasfasernetz im Gebäude verlegt haben, dürfen Sie die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen als "Glasfaserentgelt" umlegen (maximal 5 €/Monat, zeitlich begrenzt). Dies ist jedoch ein sehr komplexer Sonderfall und gilt nicht für alte Kupfer-Kabelnetze.

​Fazit

​Handeln Sie jetzt. Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist keine Option, sondern Gesetz.

  1. Sammelvertrag kündigen: Kontaktieren Sie sofort Ihren Kabelanbieter.

  2. Mieter informieren: Teilen Sie den Mietern das Enddatum der Versorgung mit.

  3. Abrechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie ab der Abrechnungsperiode nach Juli 2024 keine Kabel-Signalgebühren mehr umlegen.

(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Details, insbesondere zum Glasfaserentgelt, sind komplex. Bei Fragen konsultieren Sie einen Anwalt oder Ihren Anbieter.)

Zurück
Zurück

Formelle Fehler: 5 K.O.-Kriterien, die Ihre Nebenkosten-abrechnung sofort ungültig machen

Weiter
Weiter

Die 7 häufigsten Fehler bei "kalten" Betriebskosten (und wie Sie sie vermeiden)