Wegfall des Nebenkosten-privilegs: Was Vermieter beim Kabel-TV jetzt wissen MÜSSEN
Jahrzehntelang war es Standard: Als Vermieter hatten Sie einen "Sammelvertrag" mit einem Kabelanbieter (z.B. Vodafone, Pyur) und haben die monatlichen Gebühren einfach über die Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt.
Egal, ob der Mieter den Anschluss nutzte oder lieber über Satellit oder Internet fernsah – er musste zahlen. Das war das sogenannte Nebenkostenprivileg.
Damit ist seit dem 1. Juli 2024 Schluss.
Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz hat dieses Privileg gekippt. Wenn Sie als Vermieter jetzt nicht handeln, bleiben Sie auf den vollen Kosten Ihres Sammelvertrags sitzen.
1. Was ist neu seit dem 01.07.2024?
Die Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung ist komplett entfallen.
Sie dürfen die laufenden Gebühren Ihres Sammelvertrags NICHT mehr als Betriebskosten (unter § 2 Nr. 15 BetrKV) abrechnen.
Ihre Mieter müssen sich jetzt selbst um ihren TV-Empfang kümmern und individuelle Verträge abschließen, falls sie Kabelfernsehen wünschen.
2. Die Kostenfalle: Warum Sie sofort handeln müssen
Wenn Sie Ihren alten Sammelvertrag einfach weiterlaufen lassen, erhalten Sie weiterhin die monatlichen Rechnungen vom Kabelanbieter – können diese aber nicht mehr an Ihre Mieter weitergeben.
Beispiel: Sie haben 10 Wohnungen und zahlen 15 € pro Wohnung an den Anbieter = 150 € / Monat. Das sind 1.800 € im Jahr, auf denen Sie sitzen bleiben.
Ihre dringendste Aufgabe als Vermieter:
Sie müssen Ihr Sonderkündigungsrecht (das Ihnen durch die Gesetzesänderung zusteht) nutzen oder den Vertrag regulär kündigen. Kontaktieren Sie sofort Ihren Kabelanbieter und beenden Sie den Sammelvertrag.
3. Was ist mit den Kosten für die "Anlage" selbst?
Jetzt wird es wichtig: Die Gesetzesänderung betrifft nur die laufenden Gebühren (das "Signal").
Sie betrifft NICHT die Kosten für die Infrastruktur im Haus.
Das dürfen Sie (meist) weiterhin umlegen:
Betriebsstrom: Der Strom für den Signalverstärker im Keller.
Wartungskosten: Die laufenden Kosten für die Wartung der Hausverteilanlage (Satellitenschüssel, Verstärker, Kabelnetz im Haus).
Urheberrechtsabgaben: (Falls diese für die Weitersendung von Signalen anfallen).
Diese Kosten fallen oft weiterhin unter § 2 Nr. 15 BetrKV, auch wenn das Kabel-Privileg weg ist.
Insider-Tipp: Die Kommunikations-Pflicht
Sie müssen Ihre Mieter über den Wegfall des Sammelvertrags informieren. Tun Sie das nicht, könnten Mieter, die plötzlich kein TV-Signal mehr haben, Schadensersatz fordern. So etwas habe ich auch schon mitbekommen. Informieren Sie daher Ihre Mieter schriftlich und mit ausreichend Vorlauf (z.B. 3 Monate vorher), dass der Sammelvertrag endet und sie sich ab Datum X selbst um einen TV-Anbieter kümmern müssen. Aus meiner Praxis weiß ich, dass einige Anbieter versucht haben die Kündigung zu verzögern. Bleiben Sie hier hartnäckig.
4. Die Alternative: Das "Glasfaserentgelt"
Es gibt eine neue, komplizierte Ausnahme: Wenn Sie nach dem 01.12.2021 ein neues Glasfasernetz im Gebäude verlegt haben, dürfen Sie die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen als "Glasfaserentgelt" umlegen (maximal 5 €/Monat, zeitlich begrenzt). Dies ist jedoch ein sehr komplexer Sonderfall und gilt nicht für alte Kupfer-Kabelnetze.
Fazit
Handeln Sie jetzt. Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist keine Option, sondern Gesetz.
Sammelvertrag kündigen: Kontaktieren Sie sofort Ihren Kabelanbieter.
Mieter informieren: Teilen Sie den Mietern das Enddatum der Versorgung mit.
Abrechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie ab der Abrechnungsperiode nach Juli 2024 keine Kabel-Signalgebühren mehr umlegen.
(Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Details, insbesondere zum Glasfaserentgelt, sind komplex. Bei Fragen konsultieren Sie einen Anwalt oder Ihren Anbieter.)